Die EU-Gesetzgebung schränkt die Verwendung bestimmter Stoffe in Produkten ein. Was sind hierfür Beispiele, in welchen Produkten kommen diese Stoffe vor, und wie findet man ein Prüflabor für die Untersuchung solcher Produkte?
Die Verwendung bestimmter Chemikalien in Produkten wird durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Die wichtigste EU-Verordnung in diesem Zusammenhang ist die REACH-Verordnung mit der SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) in ihren Anhängen. In diesem Artikel gehen wir auf die Beschränkungen für bestimmte Stoffe ein, die in dieser Liste aufgeführt sind, sowie auf einige Beispiele von Produkten, in denen diese Stoffe vorkommen können.
REACH und SVHC
Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist eine EU-Verordnung, die eingeführt wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu verbessern. Sie trat 2007 in Kraft und gilt für alle Chemikalien, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden.
Die REACH-Verordnung gliedert sich in mehrere Teile, darunter:
- Registrierung: Dieser Teil der Verordnung verpflichtet Hersteller und Importeure von Chemikalien, ihre Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Der Registrierungsprozess umfasst die Einreichung von Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen der Chemikalie sowie die Durchführung aller erforderlichen Prüfungen, um die Sicherheit des Stoffes zu gewährleisten.
- Bewertung: Dieser Teil der Verordnung ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten und der ECHA, die während des Registrierungsverfahrens eingereichten Informationen zu bewerten, um sicherzustellen, dass der Stoff sicher verwendet wird. Dazu gehört auch die Ermittlung möglicher Risiken und die Feststellung, ob zusätzliche Versuche oder Beschränkungen erforderlich sind.
- Zulassung: Nach diesem Teil der Verordnung müssen Unternehmen bei der ECHA eine Zulassung für die Verwendung bestimmter Stoffe beantragen, die als besonders besorgniserregend gelten (z. B. Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind). Um eine Zulassung zu erhalten, müssen Unternehmen nachweisen, dass die Vorteile der Verwendung des Stoffes die Risiken überwiegen und dass es keine geeigneten Alternativen gibt.
- Beschränkung: Dieser Teil der Verordnung ermöglicht es der EU, die Verwendung bestimmter Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten, einzuschränken. Die Beschränkung kann die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes oder eine Kombination dieser Maßnahmen betreffen. Die Beschränkung kann sich auf eine Reihe von Faktoren stützen, darunter die von dem Stoff ausgehenden Risiken und die Verfügbarkeit von Alternativen.
Neben den Hauptteilen der REACH-Verordnung gibt es auch mehrere Anhänge, die detailliertere Informationen zu bestimmten Aspekten der Verordnung enthalten. Wichtige Anhänge sind zum Beispiel:
- Anhang I: Dieser Anhang enthält Informationen über die Informationen, die in einem Registrierungsdossier enthalten sein müssen.
- Anhang II: Dieser Anhang enthält Informationen über die Anforderungen an einen Stoffsicherheitsbericht, der als Teil des Registrierungsverfahrens eingereicht werden muss.
- Anhang XVII: Dieser Anhang enthält eine Liste von Stoffen, die gemäß REACH Beschränkungen unterliegen, sowie die Bedingungen, unter denen sie verwendet werden dürfen.
- Anhang XIV: Dieser Anhang enthält eine Liste von Stoffen, die im Rahmen von REACH zugelassen werden müssen.
- Anhang XV: Dieser Anhang enthält Informationen über das Verfahren zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) und die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste.
Beispiele für besorgniserregende Stoffe
Blei
Ein Beispiel für einen Stoff, dessen Verwendung gemäß SVHC-Liste eingeschränkt ist, ist Blei. Blei ist ein giftiges Metall, das schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursachen kann, unter anderem Schädigungen des Nervensystems, des Fortpflanzungssystems sowie eine Blutvergiftung . Auch für die Umwelt ist es schädlich. Im Rahmen von REACH wird die Verwendung von Blei in Produkten eingeschränkt, und Hersteller und Importeure sind verpflichtet, alle von ihnen hergestellten oder importierten bleihaltigen Produkte zu registrieren. Blei kann in Produkten wie Farben, Keramik und elektronischen Geräten vorkommen.
Cadmium
Ein weiteres Beispiel für SVHC ist Cadmium. Kadmium ist ein giftiges Schwermetall, das Krebs und Schäden an Lunge, Knochen und Nieren verursachen kann. Auch für die Umwelt ist es schädlich. Im Rahmen der REACH-Verordnung ist die Verwendung von Cadmium in Produkten eingeschränkt, und Hersteller und Importeure müssen alle cadmiumhaltigen Produkte, die sie herstellen oder importieren, registrieren. Cadmium findet sich in Produkten wie Batterien, Pigmenten und elektronischen Geräten.
Hexavalentes Chrom
Ein drittes Beispiel für einen Stoff, der in der SVHC-Liste aufgeführt ist, ist sechswertiges Chrom, auch als hexavalentes Chrom bezeichnet. Dieses kann Krebs und Schäden an den Atemwegen verursachen. Auch für die Umwelt ist es schädlich. Im Rahmen von REACH wird die Verwendung von sechswertigem Chrom in Produkten eingeschränkt, und Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Produkte, die diesen Stoff enthalten, zu registrieren. Sechswertiges Chrom kommt in Produkten wie Pigmenten, Holzschutzmitteln und Galvanikprodukten vor.
Bisphenol A (BPA)
BPA ist eine Chemikalie, die bei der Herstellung von Polycarbonatkunststoffen und Epoxidharzen verwendet wird. Sie unterliegt aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften den Beschränkungen des REACH-Anhangs XVII. BPA ist in einer Vielzahl von Produkten zu finden, darunter Plastikflaschen, Lebensmittelverpackungen und Thermopapier.
Perfluoroctansäure (PFOA)
PFOA ist eine synthetische Chemikalie, die bei der Herstellung von Antihaftbeschichtungen und schmutzabweisenden Stoffen verwendet wird. Sie unterliegt aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften den Beschränkungen des REACH-Anhangs XVII. PFOA ist in Produkten wie antihaftbeschichtetem Kochgeschirr, wasserdichter Kleidung und schmutzabweisenden Teppichen zu finden.
Phthalate
Phthalate sind eine Gruppe von Chemikalien, die als Weichmacher bei der Herstellung verschiedener Kunststoffprodukte verwendet werden. Einige Phthalate sind aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften als SVHC gelistet. Phthalate finden sich in Produkten wie PVC-Bodenbelägen, Vinylspielzeug und medizinischen Geräten.
Formaldehyd
Formaldehyd ist ein farbloses Gas, das als Konservierungs- und Desinfektionsmittel in verschiedenen Produkten verwendet wird. Aufgrund seiner krebserregenden und reizenden Eigenschaften unterliegt es den Beschränkungen des REACH-Anhangs XVII. Formaldehyd findet sich in Produkten wie Baumaterialien, Textilien und Körperpflegeprodukten.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)
PAK sind eine Gruppe von Chemikalien, die bei der Verbrennung von organischem Material entstehen. Mehrere PAK sind aufgrund ihrer krebserregenden und erbgutverändernden Eigenschaften als besonders besorgniserregend eingestuft. PAK finden sich in Produkten wie Gummi, Kunststoffen und Bitumen.
Dibutylphthalat (DBP)
DBP ist eine Chemikalie, die als Weichmacher und Lösungsmittel in verschiedenen Produkten verwendet wird. Sie unterliegt aufgrund ihrer endokrinschädigenden Eigenschaften den Beschränkungen des REACH-Anhangs XVII. DBP findet sich in Produkten wie Nagellack, Klebstoffen und Dichtungsmitteln.
Prüfung auf besorgniserregende Stoffe
Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass die Produkte, mit denen sie handeln, die REACH-Beschränkungen erfüllen. Um die Menge der beschränkten Stoffe in diesen Produkten zu bestimmen, sind spezialisierte Prüflabore geeignete Dienstleister, die dabei helfen können. Für jede der Substanzen, die in der SVHC-Liste aufgeführt sind, gibt es Prüfmethoden, die zeigen, ob die Substanz in der Testprobe gefunden werden kann oder nicht. Das bedeutet, dass die Prüfung auf jeden einzelnen dieser Stoffe eine lange Liste von Analysen erfordern würde, was die Prüfkosten in die Höhe treiben kann, insbesondere bei einem komplexen Produkt, das aus vielen verschiedenen Materialien besteht. Aus diesem Grund entscheiden sich Hersteller und Importeure sehr oft für einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass nur die Stoffe untersucht werden, die mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit in dem jeweiligen Produkt vorkommen könnten. Bei Kunststoffflaschen wäre zum Beispiel eine BPA-Prüfung sinnvoll, während bei elektronischen Produkten eine Bleiprüfung sinnvoll sein kann. Nicht jedes Prüflabor bietet alle Arten von Analysen an, so dass die Suche nach geeigneten Prüfdienstleistern eine Herausforderung sein kann. Eine relativ einfache Möglichkeit, geeignete chemische Prüflabore zu finden, ist eine kostenlose Anfrage über die Online-Plattform testxchange. In einem kurzen Online-Anfrageformular können die Nutzer beschreiben, welche Art von Produkt sie auf den Markt bringen wollen und welche Tests sie dafür benötigen. Die Anfrage wird dann gleichzeitig an verschiedene Labore weitergeleitet. Diese Labore können dann auf die Anfrage antworten und Angebote für die benötigten chemischen Prüfungen unterbreiten.