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Laborprüfungen für Community-Masken

von testxchange

Welche Richtlinien, Normen und Prüfungen sind für Community-Masken relevant?

Als temporäre Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben zahlreiche Länder, Bundesländer und Städte weltweit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an bestimmten öffentlichen Orten vorgeschrieben. Dazu gehören etwa öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und Bibliotheken. Millionen von Menschen sind daher täglich auf eine solche Maske angewiesen, und immer mehr von ihnen wünschen sich hier eine wiederverwendbare Lösung aus Stoff. Sowohl, um Geld zu sparen und Müll zu vermeiden, als auch, um ein farblich ansprechendes Textil zu finden, das zum eigenen Look passt. Waschbare Stoffmasken, etwa aus Baumwolle oder Kunstfaser, sind dazu konzipiert, genau diese Nachfrage zu decken. Doch welche Anforderungen werden an Community-Masken gestellt, bevor diese in Umlauf gebracht werden können? Müssen diese Masken hierfür durch ein Prüflabor nach bestimmten Normen geprüft werden? Wird dabei eine Zertifizierung durch eine bestimmte Zertifizierungsstelle benötigt? Und was ist für den Verkauf von Baumwollmasken oder sonstigen Stoffmasken noch zu beachten?

Was sind Community-Masken?

Sind Community-Masken persönliche Schutzausrüstung, ähnlich wie filtrierende Halbmasken, die nach der Norm EN 149 geprüft werden? Oder handelt es sich bei den Stoffmasken um Medizinprodukte, die mit nach EN 14683 getesteten medizinischen Mundschutzmasken vergleichbar sind? Die Antwort lautet: Weder noch. Community-Masken sind Gesichtsbedeckungen, die vom Hersteller eindeutig als Masken für den Alltagsgebrauch gekennzeichnet werden und somit weder als PSA noch als Medizinprodukt beworben und verkauft werden dürfen.

Welche Verordnungen gelten für Community-Masken?

Masken, die vollständig aus textilem Material bestehen, etwa Mundschutzmasken aus 100% Baumwolle, können unter die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern (Textilkennzeichnungsverordnung) fallen. Diese Verordnung legt Kennzeichnungspflichten für Textilprodukte fest, etwa zur Deklaration des verwendeten Materials. Auch für die Konformität mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) müssen Inverkehrbringer Sorge tragen, etwa bei der Auswahl von Farbstoffen, Desinfektionsmitteln oder sonstigen Stoffen, die bei der Herstellung der Community-Masken zum Einsatz kommen. Da es sich bei diesen Gesichtsbedeckungen aber nicht um persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte handelt, sind weder die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte noch die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung) für diese Produkte relevant. Im Zweifel kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde Auskunft erteilen, welche Regularien für ein konkretes Community-Masken-Produkt beachtet werden müssen.

Welche Laborprüfungen gibt es für Community-Masken?

Um Sicherheit zu gewinnen, dass eine neue Community-Maske wichtigen gesetzlichen Anforderungen ebenso gerecht wird wie den Ansprüchen des Anwenders, bieten sich verschiedene Prüfungen durch qualifizierte Prüflabore an. Eine wichtige Kategorie bilden hier Prüfverfahren auf chemische Sicherheit. Bei diesen Tests wird das Material der Masken auf bestimmte potenziell gesundheitsschädliche Substanzen untersucht. Eine weitere Art möglicher Testverfahren stellen Qualitätsprüfungen dar. Bei diesen wird im Wesentlichen geprüft, wie gut die Community-Maske ihre Funktion erfüllt. Konkret bedeutet das in diesem Fall, wie effektiv und zuverlässig sie zum Infektionsschutz beitragen können. Diverse Akteure wie Prüflabore und nationale Normungsorganisationen stellen darüber hinaus weitere Prüfungs- und Informationsangebote bereit. Der französische Normgeber AFNOR beispielsweise hat mit der AFNOR Spec – Masques barrières (S76-001) Empfehlungen für selbst hergestellte und gekaufte Community-Masken zusammengestellt.

Chemische Sicherheit von Community-Masken

Sowohl bei textilen Anteilen von Gesichtsbedeckungen als auch bei Kunststoffelementen, etwa Gummibändern, sollte sichergestellt sein, dass zulässige Grenzwerte potenziell giftiger und gefährlicher Substanzen nicht überschritten werden.

Azofarbstoffe beispielsweise sind in Textilien europaweit verboten, da sie krebserregende Amine enthalten können. Ebenso untersagt ist in Europa die Verwendung des Biozids Dimethylfumarat, das allergische Reaktionen hervorrufen kann. Der als Fungizid teilweise auch in der Textilindustrie eingesetzte Stoff Pentachlorphenol wiederum hat ökotoxikologische Eigenschaften und darf daher nach deutschem Recht heute eine Konzentration von 5 mg/kg in Textilien nicht überschreiten.

Kunststoffelemente sollten überdies nicht mit zu hohen Anteilen giftiger Schwermetalle, etwa Blei oder Cadmium, belastet sein. Das gleiche gilt für bestimmte toxische zinnorganische Verbindungen oder teilweise kanzerogene polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die in der Vergangenheit häufig als Weichmacher eingesetzt wurden. In jedem Fall sinnvoll ist auch eine Prüfung auf eine Auswahl der “besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC)”, auf die die REACH-Verordnung verweist.

Qualitätsprüfungen von Community-Masken

Auch wenn Community-Masken in der Regel nicht die hohen Anforderungen erfüllen können, die an medizinische Mund-Nasen-Schutz-Masken gestellt werden, kann es Sinn machen, die für MNS vorgesehenen Prüfungen auch auf Community-Masken anzuwenden. Konkret kann hier die Norm EN 14683 als Grundlage dienen. Ein Beispiel ist ein Test der bakteriellen Filterleistung, bei dem die zu prüfende Maske mit einem bakterienhaltigen Aerosol durchströmt wird, um zu prüfen, welchen Anteil an Bakterien sie hier herauszufiltern vermag. Auch die Prüfung des Atmungswiderstands kann angesichts der vielfältigen für Community-Masken verwendeten Stoffe relevant sein.

Prüflabore für Prüfungen von Community-Masken

Während der COVID-19-Pandemie sind Labore, die Prüfungen für Atemschutzmasken anbieten, nahezu weltweit sehr stark ausgelastet. Das macht es umso schwieriger, ein Prüflabor zu finden, das die gewünschten Prüfungen von Community-Masken durchführen kann. Eine zeitsparende Variante kann es sein, auf die Hilfe von Organisationen zurückzugreifen, die über ein großes internationales Netzwerk von kompetenten Laboren verfügen. Ein Beispiel hierfür ist die Plattform testxchange, die für die Dauer der COVID-19-Pandemie Anfragen zur Prüfungen von Community-Masken, medizinischen Masken oder persönlicher Schutzausrüstung kostenlos und unverbindlich entgegennimmt, um zeitnah eine geeignete Lösung zu finden. Wenn auch Sie Ihre Community-Masken testen lassen möchten, stellen Sie am besten eine kostenlose Anfrage auf der Plattform, oder nehmen Sie alternativ per E-Mail oder telefonisch unter +49 30 346558140 Kontakt auf.