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CE-Kennzeichnung von IoT-Produkten

von testxchange

Um ein IoT-Produkt in der EU zu verkaufen, ist eine CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich. Was ist hierfür zu beachten?

Was sind IoT-Produkte?

IoT steht für “Internet of Things”, also “Internet der Dinge”. Es kursieren diverse unterschiedliche Definitionen zu diesem Begriff, von denen sich noch keine flächendeckend etabliert hat. Im Allgemeinen umfasst IoT jedoch über das Internet vernetzte Geräte, die intelligent zusammenarbeiten. Dies betrifft zum einen Consumer-Produkte, etwa Smart-Home-Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, die ihren Inhalt selbstständig überwachen und bei Bedarf verbrauchte Lebensmittel automatisch nachbestellen. Zum anderen fällt auch eine Vielzahl von Industrie-4.0-Anwendungen unter den Begriff Industry of Things bzw. den hierfür geschaffenen Unterbegriff Industry of Things. Dies können etwa Maschinen mit einer Vielzahl von Sensoren sein, die Informationen wie Wetterbedingungen oder Materialverschleiß selbstständig registrieren und an andere relevante Stellen weiterleiten, um jeweils passende Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Welche Zukunftsperspektive haben IoT-Produkte?

Seit der Begriff IoT im Jahr 2009 vom RFID-Experten Kevin Ashton geprägt wurde, haben entsprechende Produkte und Anwendungen stetig weiter an Bedeutung gewonnen. Die heute in zahlreichen Haushalten weltweit verbreiteten Smart Speaker wie Amazon Echo oder Google Home sind hier nur eines von vielen Beispielen. Einer Studie der Analysten von Crisp Research zufolge könnte die Zahl der weltweit verwendeten IoT-Geräte bis 2030 auf 75 Milliarden steigen. Schon heute drängt Jahr für Jahr eine riesige Menge immer neuer IoT-Produkte bzw. neuer Modelle bestehender Produkte auf den globalen Markt. Um beispielsweise in der EU Marktzugang zu erhalten, müssen die Neuentwicklungen dabei konform mit verschiedenen EU-Richtlinien sein.

Welche Richtlinien sind für IoT-Produkte relevant?

Nahezu allen IoT-Produkten sind drei Eigenschaften gemein, die für die jeweils benötigte Konformitätserklärung relevant sind: Sie werden elektrisch betrieben, senden Funksignale aus und emittieren auch elektromagnetische Strahlung. Aus diesen Gründen müssen die Inverkehrbringer solcher Produkte in aller Regel die Konformität mit drei wichtigen EU-Richtlinien sicherstellen: Dabei handelt es sich um die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU), die den Betrieb von elektrischen Betriebsmitteln innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen reguliert, die Funkrichtlinie (2014/53/EU), die Vorgaben zur Bereitstellung von Funkanlagen macht sowie die EMV-Richtlinie (2014/30/EU), die das Thema elektromagnetische Verträglichkeit regelt. Je nach den spezifischen Eigenschaften des neuen IoT-Produkts können diverse weitere Richtlinien zur Anwendung kommen. Die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) etwa beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in praktisch allen IoT-Produkten. Spezifischere Richtlinien wiederum betreffen nur bestimmte Produktgruppen, wie etwa 2009/48/EG, die nur für IoT-Neuheiten relevant ist, die auch in die Kategorie Spielzeug fallen.

Wie erhält ein IoT-Produkt eine CE-Kennzeichnung?

Einen Überblick über den Weg zur CE-Kennzeichnung haben wir bereits in einem vergangenen Blogbeitrag gegeben. Für die Anbringung der Kennzeichnung ist der Inverkehrbringer des neuen Produktes selbst verantwortlich. Voraussetzung hierfür die Konformität mit allen relevanten EU-Richtlinien. Daher ist zunächst zu prüfen, welche davon im konkreten Fall zur Anwendung kommen. Informationen hierzu finden sich beispielsweise auf der Website der Europäischen Kommission. Je nach spezifischen Zielmärkten innerhalb der EU empfiehlt es sich, auch die Umsetzungen in nationales Recht der jeweiligen Länder zu prüfen, die zusätzliche Anforderungen enthalten können. Mehrere der für IoT-Produkte relevanten Richtlinien verlangen auch die Erstellung einer technischen Dokumentation.

Wer kann bei der CE-Kennzeichnung helfen?

Bei allen genannten Schritten auf dem Weg zur Kennzeichnung können externe Dienstleister den Inverkehrbringer des neuen IoT-Produktes unterstützen. Dies beginnt bereits bei der Prüfung, welche Richtlinien relevant sind. Hierfür bieten in Deutschland beispielsweise Industrie- und Handelskammern sowie diverse spezialisierte Beratungsunternehmen ihre Dienste an. Unabhängige externe Prüflabore wiederum sind fast immer unverzichtbare Partner für Sicherstellung der benötigten Konformität. Und zwar nicht erst dann, wenn es um die Prüfung des fertig entwickelten Produktes geht. Schon im Verlauf der Entwicklung der neuen IoT-Innovation ist es ratsam, Prüflabore mit Vorabprüfungen zu beauftragen. Spezialisierte EMV-Labore etwa können dann etwa bereits nach Prüfung eines frühen Prototypen Empfehlungen aussprechen, wie bestimmte Teile des technischen Designs geändert werden sollten, um später die Konformität mit der EMV-Richtlinie zu erleichtern. Egal, ob Sie Prüflabore oder Beratungsangebote für die CE-Kennzeichnung Ihrer IoT-Neuheit suchen: Eine kostenlose Anfrage auf der unabhängigen Plattform testxchange ist in der Regel die einfachste Möglichkeit, um unkompliziert Vergleichsangebote für die benötigten Dienstleistungen zu erhalten.