EU-Spielzeugrichtlinie
Was regelt die Spielzeugrichtlinie?
In der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (Toy Safety Directive) sind Anforderungen zur Sicherheit von Spielzeug festgelegt. Diese müssen erfüllt sein, um Spielzeug in der EU verkaufen zu können. In Deutschland wird die Richtlinie durch die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) umgesetzt. Entsprechend muss jedes Spielzeug den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, um eine Gefährdung der Gesundheit von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren zu vermeiden – bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Spielzeugs und normalem Verhalten (lutschen, in den Mund nehmen etc.).
Da die Spielzeugrichtlinie auch für Produkte gilt, die nicht als Spielzeug gedacht sind, hat die EU-Kommission ergänzend verschiedene Leitlinien als Hilfe veröffentlicht. Denn Waren, die Kinder aufgrund ihrer Gestaltung ansprechen und zum Spielen geeignet wären, fallen ebenso unter die Richtlinie. Das können etwas Dekorationsobjekte in Tierform sein, ein bunter Schlüsselanhänger oder eine lustig bedruckte Verpackung. Anhand der Leitlinien können Hersteller und Händler prüfen, ob ein Produkt unter die Spielzeugrichtlinie fällt.
Was ist hinsichtlich der Produktkonformität von Kinderspielzeug zu beachten?
Die Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure von Spielzeugen und ihre Bestätigung der Einhaltung anhand der Konformitätserklärung zum Produkt sollen die Sicherheit der Kinder garantieren. Eine Spielware darf die Gesundheit nicht gefährden, sei es durch Verletzungen durch mechanische Gefahren oder chemische Inhaltsstoffe. Hier sind die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und die POP-Verordnung bzw. (EG) Nr. 850/2004 zu beachten, die verbotene Stoffe und einzuhaltende Grenzwerte für Produkte und deren Verpackung vorgeben. Je nach Art und Anwendung des Spielzeugs muss eine Gefahr durch Ersticken, Strangulation, elektrischen Schlag oder Gehörschäden ausgeschlossen sein. Zudem ist für jede Spielware die Brandsicherheit zu gewährleisten.
Als Konformitätsnachweis sind daher Prüfungen der Normreihe EN 71 zu empfehlen bzw. umzusetzen. Ebenso sind die Kennzeichnungspflichten einzuhalten, etwa wann ein Spielprodukt für ein bestimmtes Alter nicht geeignet ist. Die Konformität bei elektronischem Spielzeug (z. B. mit Fernsteuerung) ist gegeben, wenn zusätzlich zur Spielzeugrichtlinie erforderliche Prüfungen gemäß Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie u.a. vorliegen.
Für welche Produkte gilt die europäische Spielzeugrichtlinie?
Die Spielzeugrichtlinie gilt mit nur wenigen Ausnahmen für jegliche Spielwaren, die Kinder mit einem Alter von bis zu 14 Jahren zum Spielen verwenden. Das sind beispielsweise
- Elektronische Spielzeuge: Klaviermatten, ferngesteuerte Autos, Elektrobaukästen, Lerncomputer
- Lernspielzeuge: Baustein-Set, Motorikschleifen, Wandtafeln, Lauflernwagen, Schwimmhilfen
- Plüsch- und Kuscheltiere
- Bastelmaterialien: Buntstifte, Bastelpapier, Malfarben, Knete, Kinderscheren
- Kinderbücher
Ausgenommen von der Richtlinie 2009/48/EG sind unter anderem Puzzles mit mehr als 500 Teilen, Sportgeräte, Feuerwerkskörper, Zündhütchen sowie Folklore- und Zierpuppen.
Wo kann ich regelkonforme Prüfungen meines Spielzeugs durchführen lassen?
Welche Richtlinien und Prüfungen für Ihr Spielzeug in der EU bestehen bzw. erforderlich sind, können Sie mit testxchange herausfinden. Unsere Ingenieure verfügen über das Know-how und unser Netzwerk umfasst akkreditierte Labors weltweit. Überlassen Sie die Übermittlung an Labore unseren Experten, oder die Produktkonformitätsprüfung von Spielwaren nach geltenden Normen, Codes oder Vorschriften (ASTM, DIN, ISO, EN, IEC, CISPR) wie
- EN 71: Sicherheit von Spielzeug
- EN 62115: Elektrische Spielzeuge – Sicherheit
- ISO 8124-1: Sicherheit von Spielzeug
- DIN CEN/TR 16918: Sicherheit von Spielzeug - Mundkontaktverhalten von Kindern mit Spielzeug
Möchten Sie Prüfungen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie durchführen?
Wenn Sie Unterstützung bei der Durchführung von Prüfungen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie wünschen, können Sie uns gern kontaktieren.