“EU-Zertifizierung” und CE-Kennzeichnung

Der verbreitete Begriff “EU-Zertifizierung” ist missverständlich, da es keine allgemeine Zertifizierung gibt, die für die Einführung von Produkten auf dem EU-Markt erforderlich ist. Stattdessen durchlaufen die Inverkehrbringer, meist Hersteller oder Händler, für jedes Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren, das je nach Produkttyp verschiedene EU-Richtlinien und -Verordnungen umfasst. Das Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf dem Produkt ist häufig Teil dieses Verfahrens, um zu zeigen, dass es allen relevanten Richtlinien und Verordnungen entspricht. Je nach Produktkategorie und den für diese Kategorie relevanten Richtlinien und Verordnungen kann eine EU-Baumusterprüfung Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens sein. Nach erfolgreich abgeschlossener Baumusterprüfung stellt dann eine Benannte Stelle der EU (auch Notifizierte Stelle genannt) eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für das Produkt aus.

EU Zertifiizierung oder CE Kennzeichnung

Welche Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung? Welche benötigen eine EU-Baumusterprüfbescheinigung?

Verschiedene EU-Richtlinien und -Verordnungen legen fest, welche Produkte für den Zugang zum EU-Markt eine CE-Kennzeichnung und welche eine EU-Baumusterprüfbescheinigung benötigen. Die CE-Kennzeichnung ist für eine große Anzahl von Produktkategorien erforderlich, eine Baumusterprüfung ist jedoch nur für eine kleinere Teilmenge.

Eine große Anzahl elektrischer Geräte fällt zum Beispiel entweder unter die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) oder die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) oder unter beide, während Geräte mit Funkkomponenten in der Regel auch unter die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) fallen. Praktisch alle Produkte, die unter eine dieser Richtlinien fallen, benötigen eine CE-Kennzeichnung als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens. Welche Produkte eine EU-Baumusterprüfbescheinigung benötigen, ist in den verschiedenen Richtlinien und Verordnungen festgelegt.

Was benötige ich für die CE-Kennzeichnung?

Das Konformitätsbewertungsverfahren kann von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen müssen diese Schritte befolgt werden:

  • Das Produkt muss klassifiziert werden. Es muss festgestellt werden, um welche Art von Produkt es sich handelt und welche Richtlinien oder Verordnungen für das Produkt relevant sind. Enthält es zum Beispiel ein Funkmodul, kann die Funkrichtlinie (2014/53/EU) anwendbar sein.
  • Auf der Grundlage der einschlägigen Richtlinien und Verordnungen müssen die relevanten Schritte für das Konformitätsbewertungsverfahren ermittelt werden. Diese können eine Analyse der Risiken und der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die für das Produkt relevant sind, sowie eine Produktprüfung nach den einschlägigen europäischen Normen umfassen.
  • In vielen Fällen, z. B. bei einer EU-Baumusterprüfung, muss eine technische Dokumentation erstellt werden. Welche Elemente diese Dokumentation enthält, hängt von den jeweiligen Richtlinien und Verordnungen ab. In der Regel gehören z. B. technische Zeichnungen und Handbücher dazu.
  • Nach Abschluss der Konformitätsbewertung muss eine EU-Konformitätserklärung erstellt werden, in der die Übereinstimmung mit allen relevanten Richtlinien und Verordnungen bestätigt wird.
  • Die CE-Kennzeichnung muss auf dem Produkt angebracht werden, zusammen mit anderen relevanten Kennzeichnungen, die in den Richtlinien und Verordnungen vorgeschrieben sind (z. B. vierstellige Nummer einer benannten Stelle, Modellbezeichnung usw.)

Was bietet testxchange?

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