Verordnungen zu Lebensmittelkontaktmaterialien

Was regelt die Verordnung (EC) Nr. 1935/2004?

Die EU-Rahmenverordnung Nr. 1935/2004 legt bestimmte Regularien und Vorschriften für Produkte fest, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und in der EU verkauft und gehandelt werden. Zu diesen Produkten gehören alle Materialien und Gegenstände, die während der Herstellung von Lebensmitteln, bei der Lagerung oder dem Verzehr mit ihnen in Berührung gelangen. Ebenso sind Verpackungsmaterialien zum Schutz der Lebensmittel von der Richtlinie betroffen. Die gesetzlichen Anforderungen dienen wie die meisten Richtlinien dem Gesundheitsschutz der Verbraucher. Demnach ist es nicht zulässig, dass Stoffe der Kontaktmaterialien in ein Lebensmittel übergehen – mit einer Ausnahme: Ist dies technologisch nicht zu vermeiden, ist die sogenannte Gute Herstellungspraxis (GMP, Verordnung [EU] Nr. 2023/2006) bei der Lebensmittelerzeugung einzuhalten. Nach dieser dürfen die Stoffe in gewissen Mengen nicht gefährlich sein und den Geruch oder Geschmack des Lebensmittels nicht verändern.

Zusätzlich zur Verordnung zu Lebensmittelkontaktmaterialien hat die EU weitere Verordnungen erlassen, die sich z. B. auf bestimmte Materialien beziehen, unter anderem die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Kunststoffmaterialien, Verordnung (EG) Nr. 282/2008 über recycelte Kunststoffmaterialien oder die Richtlinie 2007/42/EG für Zellglasfolien. Darüber hinaus ist es Mitgliedsstaaten erlaubt, die harmonisierten Vorschriften mit nationalen Gesetzen und Vorgaben zu ergänzen, etwa zu Materialien wie Glas, Metall, Lack oder Silikonen, für die EU-weit keine spezifischen Anforderungen bestehen. Hersteller von Lebensmitteln haben zusätzlich zu prüfen, ob gängige EU-Richtlinien auf Produkte zutreffen und angewandt werden müssen. Infrage kommen könnten die Verordnungen REACH ([EG] Nr. 1907/2006) und RoHs (2011/65/EU) oder die Richtlinien über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) oder die EMV-Richtlinie (2014/30/EU).

Produktkonformität für Lebensmittelkontaktmaterial einhalten

Das größte Sicherheitsproblem beim Kontakt von Lebensmitteln mit Materialien wie Lebensmittelverpackungen ist, dass Inhaltsstoffe von diesen in das Lebensmittel übergehen können. In bestimmten Mengen können sie dann zur Gefährdung der Gesundheit führen. Daher sind sogenannte Migrationstests zu empfehlen, um die Konformität der Verordnung zu prüfen. Konform sind Materialien, wenn sie die Anforderungen der Verordnung Nr. 1935/2004 einhalten. Andernfalls drohen Bußgelder, Produktrückrufe oder ein Herstellungs-/Einfuhrverbot.

Herstellende Unternehmen müssen neben Migrationsprüfungen beispielsweise auch die Rückverfolgbarkeit der Produkte gewährleisten. Dann können Verbraucher alle Prozesse der Herstellung von der Beschaffung bis zur Produktion und Entsorgung nachvollziehen. Genauso sind alle Materialien und Gegenstände zu kennzeichnen, die für Lebensmittel verwendet und vermarktet werden. Ein Hinweis als Symbol (Glas-Gabel-Symbol) und/oder in Worten (“Für Lebensmittelkontakt geeignet”) genügt. Die Kennzeichnungspflicht entfällt für Haushaltsgegenstände, wenn deren Beschaffenheit für den Lebensmittelkontakt ersichtlich ist wie bei Kaffeemaschinen oder Besteck.

Für welche Produkte gilt die Verordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien?

Lebensmittelkontaktmaterialien

Alle denkbaren Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – sei es beim Verzehr, zur Lagerung oder Verpackung oder in der Herstellung – unterliegen der Verordnung. Ebenso sind Gegenstände betroffen, die ursprünglich nicht für Lebensmittel konzipiert sind, aber aufgrund ihrer Gestaltung für den Verzehr genutzt werden könnten (z. B. ein als Dekorationsartikel gefertigter Krug oder Teller).

  • Gegenstände zum Essen / Trinken: Lunchboxen, Trinkgeschirr, Besteck, Schüsseln, Flaschen aus rostfreiem Stahl, Servietten
  • Elektronische Küchengeräte: Toaster, Mixer, Pürierstab, Kaffeemaschine
  • Produkte zur Zubereitung: Fleischwolf, Kaffeefilter, Gewürzmühle, Pfannenwender, Schneebesen, Backpapier
  • Verpackung von Speisen: Frischhaltefolie, Wachspapier, Papiertüten, Kühlboxen
  • (Industrielle) Maschinen zur Lebensmittelherstellung: Öfen, Verpackungsanlagen, Transportbänder

Hilfe bei der Laborsuche und zur Produktkonformität

Da es in Europa keine einheitliche harmonisierte Norm für alle Materialien mit Lebensmittelkontakt gibt, stehen Hersteller und Einlieferer vor der Herausforderung, alle Anforderungen des jeweiligen Zielmarktes zu erfüllen. Welche genau auf ein Produkt zutreffen, können Sie leicht mit testxchange herausfinden. Über unser Portal erhalten Sie zudem Auskunft über passende Labore zur Umsetzung der Verordnungen, um die Konformität Ihrer Produkte zu bestätigen, beispielsweise nach

  • Richtlinie 93/11/EWG: Freisetzung von N-Nitrosaminen und N-nitrosierbaren Stoffen aus Flaschen- und Beruhigungssaugern aus Elastomeren oder Gummi
  • Richtlinie 2005/31/EG: Keramische Erzeugnisse
  • Richtlinie 2007/42/EG: Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien
  • Verordnung (EG) Nr. 1895/2005: Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Materialien und Gegenstände aus Kunststoff
  • DIN 10528: Lebensmittelhygiene - Anleitung für die Auswahl von Werkstoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln
  • DIN 3360-14: Haushalt-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 14: Werkstoffe in Kontakt mit Lebensmitteln
  • DIN 51032: Keramik, Glas, Glaskeramik - Grenzwerte für die Abgabe von Blei und Cadmium aus Bedarfsgegenständen in Kontakt mit Lebensmitteln
  • EN 14338: Papier und Pappe vorgesehen für den Kontakt mit Lebensmitteln
  • EN 14481: Werkstoffe und Gegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln – Kunststoffe

Möchten Sie Prüfungen gemäß der Verordnung zu Lebensmittelkontaktmaterialien durchführen?

Wenn Sie Unterstützung bei der Durchführung von Prüfungen gemäß der Verordnung zu Lebensmittelkontaktmaterialien wünschen, können Sie uns gern kontaktieren.