REACH-Verordnung

Was regelt die REACH-Verordnung?

Die REACH-Verordnung (engl. Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) legt europaweit die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien fest. Sie regelt und kontrolliert zum Schutz von Mensch und Umwelt die Zusammensetzung von Chemikalien und Schwermetallen sowie anderen Stoffen in Verbraucherprodukten. Durch den gesammelten und sich erweiternden Wissensstand zu chemischen Stoffen und ihren Risiken und Gefahren bietet REACH die Möglichkeit, die Anzahl an Tierversuchen zu verringern. Zudem verbessert die Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie und fördert Innovationen.

Das ist bei der Produktkonformität nach REACH zu beachten

Gemäß REACH sind Hersteller, Anwender und Importeure für ihre Chemikalien verantwortlich und müssen sicherstellen, dass sie sicher verwendet werden. Deshalb besteht für Produzenten und Händler eine Registrierungspflicht bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für alle Stoffe und -gemische, die jährlich in einer Menge ab einer Tonne produziert oder in die EU eingeführt werden. Aber es gibt Ausnahmen wie Arzneimittel oder Recyclingprodukte. Die ECHA führt zudem eine Liste mit besorgniserregenden Stoffen (SVHC), die starke und permanente Gesundheitsschäden oder Umweltschäden hervorrufen können. Alle gelisteten Substanzen unterliegen der Verordnung REACH und müssen ab einer bestimmten Konzentration in der sogenannten SCIP-Datenbank gemeldet werden. Hersteller und Händler dürfen ohne Registrierung gelistete bedenkliche Stoffe nicht in der EU herstellen, vermarkten oder erwerben.

Im Anhang XVII der REACH-Verordnung sind darüber hinaus Stoffe und Erzeugnisse wie Phthalate, Blei, Nickel, Cadmium, Quecksilber oder Weichmacher wie Dipentylphthalat (DPP) gelistet, die als besonders schädlich gelten. Manche Stoffe wie Asbest sind sogar verboten, andere zulässig, insofern sie eine vorgegebene Menge oder einen bestimmten Migrationswert nicht übersteigen. Um Produkte konform auf den Markt zu bringen, sollten für diese Migrationstests oder die Prüfung ihrer chemischen Zusammensetzung durchgeführt werden. Dies ist beispielsweise bei Lebensmittelkontaktmaterialien notwendig. So stellen Importeure und Produzenten sicher, dass die Verordnung eingehalten wird und die Konzentration der regulierten Stoffe die vorgegebenen Grenzwerte nicht übersteigt.

Für welche Produkte gilt die REACH Verordnung?

REACH

REACH gilt grundsätzliche für alle chemischen Stoffe, von industriell verwendeten bis zu Verbraucherprodukten. Hier ist eine Auswahl an Produkten:

  • Kleidung und Textilien, Schuhe
  • Möbel, Fußbodenbeläge
  • Elektrogeräte, Stromkabel, Akkus
  • Schreibwaren, Spielzeug
  • Klebstoffe, Dichtungsmittel, Farben, Frostschutzmittel
  • Lebensmittelverpackungen
  • Kosmetische Produkte: Schaumbad, Shampoo, Seife
  • Reinigungsmittel, Waschmittel
  • Medikamente, hypnotische und anästhetische Arzneimittel
  • Synthetischer Kautschuk, Gummi, Reifen
  • Pestizide, Schädlingsbekämpfungsmittel

Welche Labore führen Untersuchungen nach REACH durch?

Um herauszufinden, ob Ihr Produkt einen SVHC-Stoff oder durch REACH beschränkte Stoffe enthält, können Sie ein Labor mit der Prüfung beauftragen. Dies ist auch deshalb zu empfehlen, da Lieferanten außerhalb der EU selten eine Liste der enthaltenen Stoffe vorlegen können. Bei der Suche nach einem Labor für relevante chemische Tests hilft Ihnen das globale Netzwerk an zertifizierten Laboren von testxchange. Melden sie sich in unserem Portal an und schon haben Sie kostenlosen Zugriff auf ein globales Labornetzwerk. Die Labore prüfen unter anderem nach folgenden Prüfanforderungen:

  • DIN 50009: Textilien - Bestimmung des Gehaltes an Tetrachlorphenol-, Trichlorphenol-, Dichlorphenol-, Monochlorphenol-Isomeren und Pentachlorphenol
  • DIN 51941-1: Prüfung von Kohlenstoffmaterialien - Bestimmung der chemischen Zusammensetzung - Teil 1: Herstellung von Analysenproben, Feststoffe, feste Binde- und Imprägniermittel
  • DIN 53770-3: Pigmente und Füllstoffe - Bestimmung der salzsäurelöslichen Anteile - Teil 3: Gehalt an Arsen
  • DIN EN 12497: Papier und Pappe - Papier und Pappe für den Kontakt mit Lebensmitteln - Bestimmung von Quecksilber in einem wässrigen Extrakt
  • DIN EN 16521: Kosmetische Mittel - Analysenmethoden - GC/MS-Methode für die Identifizierung und die Quantifizierung von 12 Phthalaten in zur direkten Injektion geeigneten Proben kosmetischer Mittel
  • DIN EN ISO 20137: Leder - Chemische Prüfverfahren - Richtlinien für die Prüfung kritischer Chemikalien in Leder
  • DIN/TS 51012: Übersichtsanalysen (Screenings) für besonders besorgniserregende Stoffe - Allgemeine Grundlagen
  • EU REACH CEN/TR 16417: Footwear - Footwear industry guideline for substances of very high concern (Annex XIV of REACH)

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