Prüfung von Atemschutzmasken

Welche Atemschutzmasken benötigen Prüfungen?

Eine wichtige Art von Atemschutzmasken, die zum Inverkehrbringen durch qualifizierte Prüfstellen getestet werden muss, sind sogenannte filtrierende Halbmasken. Dazu zählen unter anderem FFP-Masken in der EU, N95-Masken in den USA oder KN95-Masken in China. Diese Schutzmasken zählen zur Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstung. Dies bedeutet, dass Sie den Körper des Maskenträgers vor Gefahren schützen sollen, denen er in seiner Umgebung ausgesetzt ist. Dazu gehören etwa feine Stäube und Aerosole in bestimmten Arbeitsumgebungen, aber nicht zuletzt seit der COVID-19-Pandemie auch von Mitmenschen im Alltag ausgeatmete Flüssigkeitströpfchen, die gefährliche Viren transportieren können. Da solche Gefahren für die Atemwege sogar tödlich sein können, ist es besonders wichtig, nach festgelegten Normen zu prüfen, ob die Persönliche Schutzausrüstung Ihren Zweck erfüllt und die Atemwege des Trägers zuverlässig schützt.

Eine andere weit verbreitete Gesichtsbedeckung sind sogenannte medizinische Gesichtsmasken, die im Handel häufig als OP-Masken, Mundschutze, Mundschutzmasken oder Mund-Nasenschutz-Masken zu finden sind. Diese sollen vor allem verhindern, dass Krankheitserreger, die vom Träger ausgeatmet werden, bei Menschen in der Umgebung, etwa Patienten, zu Infektionen führen.

FFP2 mask

Was für Prüfungen von Atemschutzmasken gibt es?

In der EU sind die für filtrierende Halbmasken benötigten Prüfungen durch die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung) geregelt. Die Verordnung stuft filtrierende Halbmasken als PSA der Kategorie III ein, da diese vor potenziell lebensbedrohlichen Gefahren schützen. Daher ist für diese Schutzmasken ein strenges Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben, das eine EU-Baumusterprüfung durch eine sogenannte Notifizierte Stelle der EU einschließt. Im Rahmen einer solchen Baumusterprüfung ist es erforderlich, dass eine Konformität der filtrierenden Halbmaske mit der europäischen Norm EN 149 nachgewiesen wird. Dies beinhaltet verschiedene Prüfungen. Eine der wichtigsten davon ist die Prüfung des Filterdurchlasses mit verschiedenen Aerosolen. Auch eine Prüfung des Atemwiderstands ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Träger ausreichend ein- und ausatmen kann, was etwa durch ein zu dickes Filtermedium behindert werden kann. Weitere Prüfungen sind die Entflammbarkeit, die Leckage der Maske und die Stärke der Kopfbänder.

Medizinische Gesichtsmasken hingegen gelten in der EU als Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR). Auch diese Verordnung sieht ein Konformitätsbewertungsverfahren vor, das die medizinischen Masken durchlaufen müssen, um in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Ein Bestandteil dieses Verfahrens ist die Konformität mit der Norm EN 14683, die durch Laborprüfungen getestet werden kann. Dazu gehören Prüfungen der bakteriellen Filterleistung (BFE), der mikrobiologischen Reinheit und des Atemwiderstands.

Wo kann ich Prüfungen von Atemschutzmasken beauftragen?

Geeignete Prüflabore und Notifizierte Stellen für Atemschutzmasken zu finden, kann gerade in Zeiten hoher Nachfrage eine große Herausforderung sein. Ein schneller und unkomplizierter Weg, um eingekaufte Masken gegenzuprüfen oder um für selbst hergestellte oder importierte Masken Prüfungen durchführen zu lassen und ggf. ein EU-Baumusterzertifikat zu erwerben, ist eine kostenlose Anfrage über testxchange. Unser erfahrenes Contracting-Team unterbreitet Ihnen zeitnah ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot und unterstützt Sie auch beim Zusammenstellen der technischen Dokumentation, die Sie im Rahmen einer EU-Baumusterprüfung benötigen.